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Vermögensschadenshaftpflicht


Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung deckt Vermögensschäden für alle Personen und Unternehmen, die durch ein  Berufsversehen entstehen. Sach- und Personenschäden sind hierbei in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Solche Vermögensschäden betreffen in der Hauptsache Personen und Unternehmen, die im Dienstleistungssektor tätig sind, und beispielsweise von Berufs wegen die Vermögensinteressen Dritter vertreten. Zwar sind Vermögensschäden grundsätzlich im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung mitversichert, allerdings in der Regel mit einer deutlich geringeren Versicherungssumme, als dies in der speziellen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung möglich ist.

Ihr Kontakt

Thomas Klingenberg

Unabhängiger Versicherungsmakler
Tel: 07142 3439996
th.klingenberg@fvb.de

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