Neu:
Jetzt auch mit Online-Beratung

Interesse?
Kontaktieren Sie uns!

 

Tierhalterhaftpflichtversicherung


Laut BGB § 833 haftet ein Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier anrichtet – selbst dann, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Ansprüchen Dritter, die aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen.

Diese Versicherung wendet sich vor allem an Halter größerer Tiere wie Hunde oder Pferde. Kleinere Haustiere fallen hingegen unter den Schutz der Privathaftpflichtversicherung.

Ihr Kontakt

Thomas Klingenberg

Unabhängiger Versicherungsmakler
Tel: 07142 3439996
th.klingenberg@fvb.de

So finden Sie uns